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Archivierung wird ab Januar 2017 zur gesetzlichen Pflicht – ohne weitere Hintertüren

E-Mail-Archivierung ist eine gesetzliche Pflicht. Ab dem 1. Januar 2017 gelten die "Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD) vollumfänglich. Die Übergangsfristen enden zum 31. Dezember 2016.

Das bedeutet: Die Pflicht zur Archivierung jeglicher elektronischer Dokumente gilt ausnahmslos für alle Unternehmen, unabhängig ihrer Größe, die Geschäfte auf digitalen Wegen abwickeln! Werden Handelsbriefe, Angebote, Rechnungen per E-Mail versandt, muss archiviert werden und zwar in der Form, in der die Dokumente (E-Mails) vorliegen. Spätestens zum 31. Dezember 2016 muss eine entsprechende Archivierungslösung implementiert sein.

Ab dem 1. Januar 2017 muss es jeder Wirtschaftsprüfer melden und jedes Finanzamt es ahnden, wenn nicht ordnungsgemäß archiviert wird. E-Mails müssen nachweislich unveränderbar und revisionssicher vorliegen. Die Signierung von E-Mails und Dokumenten mit qualifizierten Zeitstempeln ist hierfür der beste Weg, um eine rechtssichere Archivierung nach höchsten Standards (GoBD und BSI TR 03125) zu erreichen.

Die Lösung: Securepoint E-Mail-Archivierung (UMA)

Die Archivierung erfolgt gesetzeskonform, revisionssicher und automatisch nach GoBD, HGB, AO, Basel II sowie BSI TR 03125, dem höchsten deutschen Standard. Die automatische Anbringung von qualifizierten Zeitstempeln zum Schutz vor Manipulation von E-Mails und Dokumenten sorgt für eine sichere, nachweisbare Archivierung.

Securepoint UMA sorgt zudem dafür, dass Dokumente auf einfachste Weise zum Nachweis wiedergefunden werden können. Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Verschärfung der Gesetzeslage vor und setzen Sie auf "Security made in Germany".

Weitere Informationen erhalten Sie im GoBD-Flyer.