Zum Inhalt springen

Aktuelles

Neuigkeiten zu unseren Lösungen und Produkten

Archivierung ist gesetzliche Pflicht - Verstöße dagegen sind eine Straftat

Seit dem 1. Januar 2017 sind Verstöße gegen die Aufbewahrungs-/Archivierungspflicht nach GoBD keine Kavaliersdelikte mehr. Wer seine Geschäftsunterlagen vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet oder diese erst gar nicht aufbewahrt, begeht eine Straftat.

Rechnungen, Verträge, Angebote, Korrespondenzen: Die Zahl an Dokumenten, die täglich im Unternehmen entstehen und archiviert werden müssen, ist groß. Für die Archivierung gelten seit dem 1. Januar 2017 die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD) uneingeschränkt. Es gibt keine Hintertüren mehr.

Die Lösung: Securepoint E-Mail-Archivierung (UMA)

Die Archivierung erfolgt gesetzeskonform, revisionssicher und automatisch nach GoBD, HGB, AO, Basel II sowie BSI TR 03125, dem höchsten deutschen Standard. Die automatische Anbringung von qualifizierten Zeitstempeln zum Schutz vor Manipulation von E-Mails und Dokumenten sorgt für eine sichere, nachweisbare Archivierung.

Securepoint UMA sorgt zudem dafür, dass Dokumente auf einfachste Weise zum Nachweis wiedergefunden werden können. Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Verschärfung der Gesetzeslage vor und setzen Sie auf "Security made in Germany".

Weitere Informationen erhalten Sie im GoBD-Flyer.